Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Beim Betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung die speziell auf Betreuung ausgerichtet ist. Solche Wohnungen liegen oft in speziellen Wohngegenden und Wohnhäusern. Die Vorteile eines selbstbestimmten Lebens in einer eigenen Wohnung werden beim Betreuten Wohnen mit den Vorteilen einer Pflegeeinrichtung kombiniert.
Kommt es zum Bedarfsfall, besteht die Möglichkeit, dass die jeweiligen Personen eine Verpflegung und Betreuung in Anspruch nehmen, welche der Versorgungsleistung einer Pflegeeinrichtung gleichzusetzen ist. Die Grundzüge vom Betreuten Wohnen sind demnach die Kombination aus den Vorteilen des Alleinewohnens und den Versorgungsleistungen einer professionellen Pflegeeinrichtung.
Betreutes Wohnen auch mit Pflegegrad
Ist die Unterkunft ausreichend ausgestattet, können selbstverständlich auch pflegebedürftige Menschen, also Personen mit einem Pflegegrad das Betreute Wohnen in Anspruch nehmen. Letztendlich entscheiden die Gegebenheiten, inwieweit eine umfassende Pflege durchführbar und in schweren Fällen ein Betreutes Wohnen sinnvoll ist.
Kaufen? Mieten? Zusatzleistungen? Es gibt einige Kriterien, die die Kosten des Betreuten Wohnens beeinflussen. Allgemein liegt das Preisniveau aber über den dem regional üblichen Mietpreis. Die ortsüblichen Preise bezüglich der Kaltmiete und der Nebenkosten plus einem zusätzlichen Pauschalbetrag in Höhe von circa 10 Prozent bis 20 Prozent der monatlichen Kaltmiete für haustechnische Grundleistungen wie beispielsweise dem Hausnotruf oder dem Hausmeisterdienst und so weiter können als preisliche Orientierungshilfe bei der Suche nach dem geeigneten Wohnraum genommen werden.
Betreuungspauschale mit Pflegegeld verrechnen
Nur mit der Miete ist es jedoch nicht getan. Zusätzlich kommt noch eine Betreuungspauschale hinzu. Die Kosten für mögliche Zusatzleistungen, die individuell gewählt werden können müssen so wie die gesamten Kosten des Betreuten Wohnens selbst getragen werden. Die Regelungen bezüglich der finanziellen Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades können teilweise auf die Kosten der Betreuungspauschale des betreuten Wohnens angerechnet beziehungsweise mit dem Pflegegeld verrechnet werden. Zu den Grundleistungen des Betreuten Wohnens gehören unter anderem der haustechnische Service, das Notrufsystem und diverse Betreuungsleistungen.
Sie denken darüber nach in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrer Immobilie machen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Nicht fündig geworden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen
https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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