Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Es gibt viele Gründe, die neue Eigentümer mit dem Gefühl zurücklassen, dass der Kauf ein Fehler war. Im schlimmsten Fall steht ein erneuter Umzug an. Daher empfehlen wir, sich vor dem Kauf von einem regionalen Immobilienmakler beraten zu lassen. Interessenten profitieren so von den lokalen Marktkenntnissen des Maklers.
Szenario 1: Wenn die Immobilie nicht den Vorstellungen entspricht
Das Szenario kann vermieden werden, indem die Kaufentscheidung nicht unter Zeitdruck erfolgt. Außerdem sollte mehr als nur ein Objekt ins Auge gefasst werden. Wer von weiter weg kommt und die Immobilie aus Zeitgründen nicht richtig besichtigt, darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn der Kauf hinterher bereut wird.
Szenario 2: kein Geld für Sanierung und Co. – falsche Finanzierung
Die richtige Budgetplanung vor dem Kauf ist das A und O. Darin sollten nicht nur die eventuellen Sanierungspflichten und andere Baumaßnahmen berücksichtigt werden, sondern auch eine monatliche Ratenhöhe, die das Portemonnaie nicht zu sehr belastet.
Szenario 3: mehr Mängel als vorher bekannt
Es ist immer wichtig, mehrere Anbieter zu vergleichen und sich eine Meinung vom Baufachmann einzuholen. Der kann den Sanierungs- und Modernisierungsaufwand vor dem Kauf gut einschätzen. Ein Makler kann bei der Suche helfen.
Szenario 4: Terrornachbarn / Umgebung gefällt nicht
Vor dem Kauf sollte die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten besucht werden, damit man einen guten Einblick zum täglichen Lärmpegel und anderen Dingen bekommt. Es ist zudem hilfreich, sich einen Eindruck von den Nachbarn zu verschaffen.
Szenario 5: Bebauungsplan und Baubeschränkungen
Kurz nach dem Einzug wird der schöne Ausblick durch einen Neubau versperrt. Oder das Grundstück darf nur eingeschränkt oder gar nicht bebaut werden. Mit einem Blick auf den kommunalen Bebauungsplan lässt sich dieses Szenario vermeiden.
Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wollen Sie anderweitig beraten werden? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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