Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Im vergangenen Jahr wurde die Grundsteuer reformiert. Bis Ende 2024 müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Auf Eigentümer kommt Arbeit zu.
Was Eigentümer jetzt tun müssen
Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer einer Immobilie – Haus, Wohnung oder Grundstück – ist, muss noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienprofi sowie Steuerberater informieren.
Grundstück geerbt, und jetzt?
Zunächst stellen sich mehrere Fragen: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Das richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Grundstücks.
Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert des Grundstücks. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern beispielsweise liegt dieser bei 400.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Geschwister des Erblassers haben eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Ist das Grundstück mehr wert, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerprofi beraten, ob Steuer für Sie anfällt und wenn, in welcher Höhe.
Grundstück und Erbengemeinschaft
Was aus dem gemeinsam geerbten Grundstück werden soll, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Möchte einer das Grundstück behalten, muss er die Miterben auszahlen. Grundlage hierfür ist wieder eine Wertermittlung durch einen Immobilienprofi. Ebenso, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück geteilt werden? Um herauszufinden, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte besser vermieden werden, da Immobilien hierbei oft unter Wert versteigert werden.
Kosten beim Grundstückserbe
Erben müssen Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.
Sind Sie unsicher, was aus Ihrem Grundstück werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com