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22.06.2021

Grundstück geerbt – und jetzt?

Grundstück geerbt – und jetzt?
Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.

Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf gebaut werden darf, hängt von
verschiedenen Kriterien ab. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei Ihrem Grundstück beraten. Er
kennt nicht nur den regionalen Grundstücksmarkt, sondern auch rechtliche Vorgaben des
Bebauungsplans.
Bebauungsplan
Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des
Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das
Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über den
Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Zersiedelung
Existiert kein Bebauungsplan, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im
Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus auch
ein Baurecht ab. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteil ist, kann umstritten sein. Gerade bei
Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine
Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften.
Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und
ob Ihr Grundstück im „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt.
Außenbereich von Orten
Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans oder nicht „im Zusammenhang
bebauten Ortsteil“, liegt es im Außenbereich einer Gemeinde. Ein Baurecht besteht hier in der Regel
nur in Ausnahmefällen für sogenannte privilegierte Vorhaben. Beispielsweise zur Nutzung für
Landwirtschaft oder Energieerzeugung sowie zur Errichtung von Industriegebäuden oder
Militäranlagen.
Vom Profi beraten lassen
Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen
Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten
beraten. Er bewertet Ihr Grundstück kostenlos, kümmert sich um das Zusammentragen der
verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr
Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Käufer für
Ihr Grundstück.


Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihres Grundstücks? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie
gern.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-
testament/immobilien-in-der-erbschaft.html
https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/unbebautes-grundstueck
https://de.wikipedia.org/wiki/Zersiedelung

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte
lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater klären.

Foto: © Hackman/Depositphotos.com


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