Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Bei der fachgerechten Instandhaltung einer Immobilie steht nicht nur im Mittelpunkt, den Wohnwert dieser zu erhalten. Es ist auch vor allem der Verkehrswert, der durch eine mangelnde Instandhaltung abnimmt. Verschleiß und Abnutzung machen sich in Bezug auf den Wert einer Immobilie negativ bemerkbar. Reparaturen sollten niemals aufgeschoben werden. Hierdurch gehen Hauseigentümer nur das Risiko ein, später einmal mit noch höheren Kosten für die Beseitigung der Schäden konfrontiert zu werden. Bei einem undichten Dach kann es passieren, dass Feuchtigkeit in die Dämmung eindringt. Das führt dann häufig zu Schimmelbildung und zu mangelnder Isolierung. Ebenso kann ein Riss in der Fassade zu größeren Schäden führen, wenn er nicht ausgebessert wird. Beim nächsten Frost kann er nämlich aufplatzen und es kommt nur zu einer Vergrößerung.
Eigentümer sollten Inspektionen an ihrer Immobilie alle zwei bis drei Jahre angehen. Alle fünf bis zehn Jahre sollte auch ein Fachmann für die Inspektion beauftragt werden. Denn nur dieser erkennt auch Schäden, die für Laien nicht gleich wahrzunehmen sind. Technische Anlagen sollten sogar in kürzeren Abständen von einem Fachmann untersucht werden. Hausbesitzer sollten stets eine ausreichende Rücklage für Instandhaltung und Inspektionen haben. Wer Rücklagen bildet ist hier klar im Vorteil. Denn die Kosten für Schadensbeseitigungen fallen ohnehin irgendwann an. Je nach Baujahr sollten zwischen 7 und 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr zurückgelegt werden. Der Wert bemisst sich nach dem Alter der Immobilie. Die Instandhaltungskosten für eine ältere Immobilie sind dabei wesentlich höher als die für Instandhaltungskosten für einen Neubau.
Einen Teil der Kosten für die Instandhaltung des Eigenheims können Eigentümer über die Steuer wieder zurückerlangen. Hierzulande ist es möglich, alle Ausgaben, die dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Immobilie dienen von der Steuer abzusetzen. Diese Kosten werden als sogenannte Erhaltungsaufwendungskosten bezeichnet und geltend gemacht. Dabei werden 20 Prozent der Instandhaltungskosten mit einer Höhe bis 6.000 Euro berücksichtigt. So sind Steuerersparnisse von bis zu 1.200 Euro im Jahr möglich. Es kommt aber lediglich zu einer Berücksichtigung der Arbeits- und Fahrtkosten, nicht der Materialkosten. Absetzbar sind unter anderem Kosten für Dacherneuerungen, Fassadensanierungen, Wärmeschutzmaßnahmen, die Installation energieeffizienter Anlagen, Heizungserneuerungen und Badsanierungen.
Möchten Sie wissen, wie sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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