Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Von Julia Ceitlina
Was einem selber nicht gefällt, kann die absolute Wunscherfüllung eines anderen sein. Und anstatt das unerwünschte Geschenk zu entsorgen oder es in den Keller zu packen, kann man damit einfach jemand anderen beglücken. Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden. Zahlreiche Tauschbörsen im Internet bieten den Tauschdienst von unliebsamen Weihnachtsgeschenken an. Auf dem Portal Bambali beispielsweise können Weihnachtsgeschenke sogar gegen Dienstleistungen wie Fotoshootings oder Mitfahrgelegenheiten eingetauscht werden. Hier gibt es zahlreiche Kategorien von Bücher & Magazine über Kleidung & Accessoires bis hin zu Musik & Filme, in denen man sein eigenes Tauschinserat und die Tauschbedingungen einstellen kann. Ist das passende, „neue“ Geschenk gefunden, kann man den Nutzer vom Inserat über das Portal kontaktieren und einen Tauschvorschlag machen. Bei den meisten Tauschbörsen im Internet bekommt man für den angebotenen Artikel eine Art Tauschwährung, die anschließend gegen einen anderen Artikel oder eine Dienstleistung eingetauscht werden kann. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die auf ein bestimmtes Angebot spezialisiert sind wie z.B. Musik oder Bücher. Das Portal Tauschticket.de bietet diese Dienstleistung an und Suchende aus aller Welt können hier ihre begehrten Bücher, DVDs, Musik und Spiele finden. Nach der kostenlosen Anmeldung kann man seinen eigenen Artikel zum Tausch anbieten, für den ein Tauschwert in Form von Tickets festgelegt wird. Nachdem der Tausch abgeschlossen und der Artikel versendet wurde, kann für den Tauschpartner eine Bewertung abgegeben werden. Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert die Webseite booklooker.de. Hier finden sich hauptsächlich Bücher und inzwischen auch Hörbücher, Filme, Musik und Spiele.
Wenn es um die Rückgabe von Weihnachtsgeschenken geht, sind nicht alle Händler kulant. Insbesondere bei Artikeln wie Parfüm oder Kosmetik sind die Chancen eher gering sein Geld erstattet zu bekommen. Wenn man Glück hat, gibt es einen Wertgutschein. Außerdem haben die wenigsten Beschenkten einen Kassenzettel zu ihrem Geschenk. Und den Mut zusammenzunehmen und den Schenkenden nach dem Beleg zu fragen, ist vielen ziemlich unangenehm. Wer trotzdem ohne Kassenzettel bares Geld zurückbekommen will, kann das über Plattformen wie Ebay oder Amazon tun. Am zweiten Weihnachtsfeiertag rechnet das Unternehmen nach eigenen Angaben mit rund einer Million neu eingestellten Angeboten. Unter „Ebay Kleinanzeigen“ lassen sich die Geschenke aber auch gegen andere Waren tauschen oder kostenlos abgeben.
Wer lieber den persönlichen Kontakt zu seinen Tauschgesellen mag und gleich ein paar Kontakte knüpfen möchte, kann einen „Tauschring“ aufsuchen. Tauschringe sind fast in jeder Stadt zu finden. In der niedersächsischen Stadt Celle gibt es jedes Jahr am zweiten Weihnachtstag eine große Geschenke Tauschbörse auf dem zentralen Platz vor der Stadtkirche, bei der sogar der Weihnachtsmann mit dabei ist. Und wenn Sie keinen Tauschring in Ihrer Region finden können, dann gründen Sie doch einfach selber einen auf Ihrem lokalen Flohmarkt!
Doch wie sieht es eigentlich mit dem Umtausch von Geschenken in Kaufhäusern aus? Welche Rechte hat der Käufer, wenn das Geschenk nicht den Vorstellungen des Beschenkten entspricht? Laut der Verbraucherzentrale haben Käufer bei Nichtgefallen von Geschenken nicht automatisch das Recht das Präsent umzutauschen. Am Ende kommt es auf die Kulanz des Händlers an. Daher ist es empfehlenswert, sich beim Kauf zusichern zu lassen, ob eine Rückgabe möglich sein wird. Anders sieht es aus, wenn es um Reklamationen von Sachen geht. Funktioniert die Kaffeemaschine oder elektrische Zahnbürste nicht, dann ist der Händler zum Umtausch verpflichtet.
Laut der Verbraucherzentrale besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler gelten zu machen. Oft gibt es gegen den Umtausch von Waren allerdings „nur“ einen Gutschein anstatt Bares. Bei Onlinekäufen ist die Situation entspannter: Es wird automatisch bei fast jedem gekauften Artikel ein Vertrag mit einem Rückgaberecht von 14 Tagen abgeschlossen. Bei Geschenkgutscheinen sollten Sie unbedingt darauf achten, die Frist einzuhalten.